Wir empfehlen Ihnen für den Fall einer Absage eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Bei einer Stornierung Ihres Aufenthaltes bitten wir Sie, dies schriftlich vorzunehmen
(Brief oder E-Mail).
Wir werden natürlich alles versuchen, die Wohnung wieder zu vermieten. Sollte uns dies nicht mehr möglich sein, müssen wir den gesetzlichen Ausfall von 80% des Übernachtungspreises berechnen.