Reiserücktritt

...storno klingt unangenehm und ist es auch – für Sie wie für uns.

Wir empfehlen Ihnen für den Fall einer Absage eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Bei einer Stornierung Ihres Aufenthaltes bitten wir Sie, dies schriftlich vorzunehmen
(Brief oder E-Mail).

Wir werden natürlich alles versuchen, die Wohnung wieder zu vermieten. Sollte uns dies nicht mehr möglich sein, müssen wir den gesetzlichen Ausfall von 80% des Übernachtungspreises berechnen.

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